Familiennachzug

Mit der eigenen Familie zusammenzuleben, sollte selbstverständlich sein. Doch über Ländergrenzen hinweg stehen diesem Wunsch oft komplizierte Regeln, fehlende Dokumente und lange Wartezeiten im Weg.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Familie nach Deutschland zu holen. Gemeinsam klären wir die Voraussetzungen, bereiten die nötigen Unterlagen vor und begleiten das Visumverfahren. Auch wenn Ihr Antrag nicht vorankommt oder abgelehnt wurde, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Häufige Fragen

Wer kann über den Familiennachzug nach Deutschland kommen?
Der Familiennachzug ist vor allem für Ehepartner*innen und minderjährige, unverheiratete Kinder vorgesehen. Auch Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen zu ihren Kindern nachziehen.

Welche Regeln gelten, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der Person in Deutschland ab. Für andere Angehörige, etwa Geschwister oder erwachsene Kinder, ist ein Nachzug meist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Wie läuft der Familiennachzug ab?
In der Regel beantragt Ihr Familienmitglied zunächst ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland. Dabei müssen die familiäre Beziehung und die weiteren Voraussetzungen nachgewiesen werden. Häufig wird auch die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort beteiligt.

Nach der Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt. Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen und bei der Kommunikation mit den beteiligten Stellen.
Müssen Ehepartner*innen vor der Einreise Deutsch lernen?
Beim Ehegattennachzug werden grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 verlangt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, etwa beim Nachzug zu Personen mit einer Blauen Karte EU oder bestimmten Aufenthaltstiteln für Fachkräfte.
Können auch meine Eltern nach Deutschland kommen?
Für Eltern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So gelten besondere Regeln für den Nachzug zu minderjährigen deutschen Kindern und zu bestimmten minderjährigen Schutzberechtigten.

Auch Eltern bestimmter Fachkräfte können nachziehen, wenn der entsprechende Aufenthaltstitel erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erteilt wurde. Hier ist insbesondere die Finanzierung einschließlich der Kranken- und Pflegeversicherung wichtig.

In anderen Fällen kommt ein Elternnachzug häufig nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte infrage. Eine schwere Pflegebedürftigkeit kann dabei eine Rolle spielen, reicht allein aber nicht automatisch aus.
Ich bin als Flüchtling anerkannt. Kann meine Familie nachziehen?
Für Ehepartner*innen und minderjährige, unverheiratete Kinder anerkannter Flüchtlinge gelten besondere Erleichterungen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss weder ein gesicherter Lebensunterhalt noch ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden.

Besonders wichtig ist die Frist von drei Monaten nach der Anerkennung. Innerhalb dieser Zeit sollte der Familiennachzug fristwahrend beantragt werden. Warten Sie deshalb nicht erst auf einen Termin bei der Botschaft. Auch nach Ablauf der Frist kann ein Nachzug möglich sein, die Voraussetzungen müssen dann aber genauer geprüft werden.
Was gilt beim Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutz?
Der Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutz ist derzeit bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt. Dieser Schutzstatus muss von der Anerkennung als Flüchtling unterschieden werden.

Für besondere Härtefälle bleiben andere humanitäre Aufnahmewege möglich. Die Anforderungen sind allerdings hoch. Wir prüfen, ob Ihre familiäre Situation, schwere Erkrankungen oder besondere Gefahren einen solchen Antrag rechtfertigen können.
Was kann ich tun, wenn das Visumverfahren sehr lange dauert?
Zunächst klären wir, ob Unterlagen fehlen oder notwendige Prüfungen noch laufen. Wenn über einen gestellten Visumantrag ohne ausreichenden Grund nicht entschieden wird, kann eine Untätigkeitsklage infrage kommen.

Die Klage kann das Verfahren voranbringen, garantiert aber keine schnelle Einreise. Auch das Gericht braucht Zeit. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob dieser Schritt sinnvoll ist.
Was kann ich tun, wenn das Visum abgelehnt wurde?
Wir prüfen die Gründe für die Ablehnung und besprechen mit Ihnen, ob eine Klage oder ein neuer, ergänzter Antrag sinnvoll ist.

Reagieren Sie möglichst schnell: Für eine Klage gilt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig eine Frist von einem Monat. Das frühere Remonstrationsverfahren, bei dem die Botschaft ihre Entscheidung nochmals überprüfte, wurde zum 1. Juli 2025 abgeschafft.