OVG NRW: Dauerhafte Überlastung rechtfertigt keine endlosen Wartezeiten

„Wir haben zu viele Anträge und zu wenig Personal.“ Mit solchen Erklärungen werden Menschen oft vertröstet.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Eine dauerhaft überlastete Einbürgerungsbehörde darf Menschen deshalb nicht auf unbestimmte Zeit warten lassen.

Im entschiedenen Fall wartete ein Mann seit mehr als zwei Jahren auf seine Einbürgerung. Die Behörde wollte, dass auch das Gerichtsverfahren vorerst pausiert. Das Gericht lehnte dies ab. Die Überlastung bestand schon seit Jahren und war damit kein vorübergehendes Problem.

Es kommt jedoch auf den einzelnen Fall an. Fehlen noch notwendige Informationen oder sind besonders schwierige Fragen zu klären, kann eine längere Bearbeitung gerechtfertigt sein. Die Behörde muss dafür konkrete Gründe nennen.

OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2025 – 19 E 310/25.