Einbürgerung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die vollen staatsbürgerlichen Rechte: Sie können wählen, sich selbst zur Wahl stellen und einen deutschen Reisepass beantragen.
Das Einbürgerungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können.

Lange Wartezeiten und fehlende Rückmeldungen im Einbürgerungsverfahren sorgen häufig für Frustration. Auch die nötigen Nachweise können eine Herausforderung sein – etwa wenn Selbstständige belegen müssen, dass ihr Einkommen dauerhaft zum Leben reicht.
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Wenn Ihr Antrag nicht vorankommt, klären wir, ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist.
Dabei erklären wir Ihnen transparent wie lange das Verfahren voraussichtlich dauern wird.
Häufige Fragen
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Häufig führt bereits die Klage dazu, dass die Behörde Ihren Antrag bearbeitet und eine Entscheidung trifft.
Die Klage bedeutet allerdings nicht, dass Ihr Antrag automatisch genehmigt wird. Dafür müssen weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Was sind die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage?
Sie einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.
Seit Ihrem Antrag mindestens drei Monate vergangen sind.
Die Behörde noch nicht über Ihren Antrag entschieden hat und es dafür keinen "zureichenden" Grund gibt.
Ein solcher Grund kann vorliegen, wenn wichtige Unterlagen fehlen oder notwendige Prüfungen noch laufen.
Aber auch wenn Unterlagen fehlen, muss die Behörde Ihnen mitteilen, was sie benötigt.
Zu wenig Personal oder ein dauerhafter Rückstau reichen dagegen grundsätzlich nicht aus.
Sie müssen also nicht unbegrenzt warten, nur weil die Behörde überlastet ist.
Wir prüfen, warum Ihr Verfahren nicht vorankommt und ob eine Klage sinnvoll ist
Wie lange dauert die Einbürgerung mit einer Untätigkeitsklage?
Wie lange es dauert, hängt auch von Ihrem Wohnort ab. Er bestimmt, welche Behörde und welches Verwaltungsgericht zuständig sind. Teilweise sind auch die Verwaltungsgerichte überlastet, sodass sich das Verfahren trotz Klage länger hinziehen kann. Außerdem spielt eine Rolle, ob noch Unterlagen oder notwendige Prüfungen fehlen.
Wir schätzen für Ihren Fall ehrlich ein, welche Beschleunigung möglich ist und mit welcher Wartezeit Sie rechnen sollten. Wo sich die Dauer nicht zuverlässig vorhersagen lässt, sagen wir Ihnen das offen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Einbügerung?
- Fünf Jahre Aufenthalt: Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Passendes Aufenthaltsrecht: Ihr Aufenthaltsrecht muss eine Einbürgerung ermöglichen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist nicht immer nötig.
- Geklärte Identität: Es muss feststehen, wer Sie sind und welche Staatsangehörigkeit Sie haben.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Sie können für sich und Ihre Familie sorgen, grundsätzlich ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe.
- Deutschkenntnisse: Sie sprechen Deutsch mindestens auf dem Niveau B1.
- Kenntnisse über Deutschland: Sie kennen die Grundlagen der Rechtsordnung und des gesellschaftlichen Lebens. Das weisen Sie meist durch den Einbürgerungstest nach.
- Keine erheblichen Vorstrafen: Strafrechtliche Verurteilungen können einer Einbürgerung entgegenstehen. Nicht jede kleinere Strafe führt zum Ausschluss.
- Bekenntnis zur Demokratie: Sie bekennen sich zu den demokratischen Grundwerten und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens.
Es gibt Ausnahmen und besondere Regeln:
Zum Beispiel können bei Krankheit, Behinderung oder im höheren Alter Ausnahmen von den Sprach- und Testanforderungen möglich sein.
Für Ehepartner*innen deutscher Staatsangehöriger und bei der gemeinsamen Einbürgerung von Familien können kürzere Aufenthaltszeiten gelten.
Rechtsgrundlagen: §§ 9–12a StAG
Brauche ich für die Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis?
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Kann ich mich als selbstständige Person einbürgern lassen?
Ist eine Einbürgerung möglich, wenn ich Bürgergeld oder Sozialhilfe bekomme?
Muss ich immer einen Einbürgerungstest machen?
Außerdem gibt es Ausnahmen, wenn Sie die Anforderungen wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder Ihres Alters nicht erfüllen können. Allerdings sind an ärztliche Atteste hohe Anforderungen gestellt.
Falls Sie den Test brauchen: Er besteht aus 33 Fragen. Mindestens 17 müssen Sie richtig beantworten.
Ich bin staatenlos. Welche Möglichkeiten habe ich für eine Einbürgerung?
Wenn Sie in Deutschland geboren und seit Ihrer Geburt staatenlos sind, gelten besondere Regeln: Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie seit fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft hier leben und den Antrag vor Ihrem 21. Geburtstag stellen. Bei diesem besonderen Anspruch müssen Sie weder einen gesicherten Lebensunterhalt noch Deutschkenntnisse oder einen Einbürgerungstest nachweisen. Bestimmte schwere strafrechtliche Verurteilungen können die Einbürgerung ausschließen.
Wir unterstützen Sie bei den nötigen Nachweisen und prüfen, welcher Weg für Sie infrage kommt.