Asylrecht

Wer vor Verfolgung, Krieg oder schweren Gefahren flieht, braucht Schutz. Im Asylverfahren müssen Menschen oft über belastende Erlebnisse sprechen und zugleich komplizierte rechtliche Anforderungen erfüllen. 

Wir bereiten Sie auf die Anhörung vor, unterstützen Sie bei wichtigen Nachweisen und vertreten Sie gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und vor Gericht. 

Wir bemühen uns um eine traumasensible Begleitung. 

Queere Geflüchtete & besonders vulnerable Gruppen

Wir möchten queeren Geflüchteten und Menschen mit besonderem Schutzbedarf eine Beratung bieten, in der sie sich ernst genommen und respektiert fühlen. Dabei bemühen wir uns um einen sensiblen Umgang mit Diskriminierung und belastenden Erfahrungen. Dafür bilden wir uns regelmäßig weiter.

Wir setzen uns frühzeitig dafür ein, dass Ihre besonderen Schutzbedürfnisse im Asylverfahren erkannt und berücksichtigt werden. Denn diese werden von Behörden nicht immer ernst genommen oder ausreichend beachtet.

Dabei behalten wir auch Ihre Lebenssituation im Blick. Dazu gehören eine sichere Unterkunft, Schutz vor Gewalt und der Zugang zu medizinischer Versorgung. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche rechtlichen Schritte Ihre Situation verbessern können.

Häufige Fragen

Wer kann in Deutschland Schutz bekommen?
Schutz kommt beispielsweise infrage, wenn Ihnen wegen Ihrer politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. Auch Verfolgung wegen Ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität kann ein Schutzgrund sein.

Daneben können etwa drohende Folter oder schwere Gefahren durch einen bewaffneten Konflikt Schutz begründen. Entscheidend sind Ihre persönliche Situation und die Verhältnisse in Ihrem Herkunftsland.
Welche Schutzformen gibt es?
Im Asylverfahren werden unterschiedliche Formen des Schutzes geprüft:
- Asylberechtigung: Schutz vor politischer Verfolgung nach dem Grundgesetz. Dafür gelten besondere Voraussetzungen.
- Flüchtlingsschutz: Schutz vor Verfolgung, etwa wegen der Religion, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
- Subsidiärer Schutz: Schutz vor einem drohenden ernsthaften Schaden, etwa Folter, Todesstrafe oder bestimmten Gefahren durch Krieg.
- Nationales Abschiebungsverbot: Schutz vor einer Abschiebung, wenn im Zielland beispielsweise eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr droht.
Die Schutzformen haben unterschiedliche Folgen, etwa für den Aufenthalt und den Familiennachzug. Wir prüfen deshalb auch, ob Ihnen ein weitergehender Schutz zusteht.
Was passiert bei der Anhörung beim BAMF?
Bei der Anhörung erklären Sie, warum Sie Ihr Herkunftsland verlassen haben und was Ihnen bei einer Rückkehr droht. Sie werden außerdem zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Reiseweg befragt. Eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher übersetzt das Gespräch.

Die Anhörung ist ein zentraler Teil Ihres Verfahrens. Wichtig ist, Ihre eigenen Erlebnisse wahrheitsgemäß und möglichst genau zu schildern. Wenn Sie etwas nicht wissen oder sich nicht erinnern, dürfen Sie das sagen. Wir helfen Ihnen, den Ablauf zu verstehen und sich auf das Gespräch vorzubereiten.
Was mache ich, wenn ich die Übersetzung nicht verstehe?
Sagen Sie sofort Bescheid, wenn Sie die dolmetschende Person nicht verstehen oder eine Übersetzung falsch erscheint. Fragen Sie nach, wenn eine Frage unklar ist. Sie müssen nicht so tun, als hätten Sie alles verstanden.

Achten Sie auch bei der Rückübersetzung Ihrer Angaben auf Fehler oder fehlende Informationen. Unrichtige Angaben sollten berichtigt werden. Wenn Ihnen erst später ein Fehler auffällt, sollten Sie ihn möglichst schnell mitteilen.
Was gilt, wenn mir das Sprechen über meine Erlebnisse schwerfällt?
Nach Gewalt, Folter oder anderen belastenden Erfahrungen kann es schwer sein, über das Erlebte zu sprechen. Auch Scham, Angst oder eine psychische Erkrankung können die Anhörung erschweren.

Teilen Sie Ihren Unterstützungsbedarf möglichst früh mit. Je nach Situation können besonders geschulte Mitarbeitende, Pausen oder eine Anhörung mit einer Person eines bestimmten Geschlechts wichtig sein. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und wie diese beim BAMF angefragt werden kann
Brauche ich Beweise für meine Fluchtgründe?
Wenn Sie Unterlagen oder andere Nachweise haben, sollten diese geprüft und möglichst früh vorgelegt werden. Dazu können zum Beispiel Nachrichten, ärztliche Berichte, behördliche Schreiben oder Fotos gehören.

Nicht jedes Erlebnis lässt sich mit Dokumenten belegen. Fehlende Unterlagen bedeuten deshalb nicht automatisch, dass Sie keinen Schutz erhalten können. Ihre persönliche Schilderung ist besonders wichtig. Wir besprechen mit Ihnen, welche Nachweise vorhanden sind und wie Sie erklären können, warum andere fehlen.
Kann ich wegen meiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Schutz bekommen?
Ja. Wenn Ihnen deshalb Verfolgung droht, kann Flüchtlingsschutz infrage kommen. Die Gefahr kann vom Staat, aber auch von Familienangehörigen oder anderen Personen ausgehen, wenn kein ausreichender staatlicher Schutz besteht.

Sie dürfen nicht darauf verwiesen werden, Ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verbergen, um Verfolgung zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönliche Situation in einem respektvollen und vertraulichen Rahmen darzustellen.
Was kann ich tun, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde?
Eine Ablehnung kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Dabei gelten sehr kurze Fristen: häufig zwei Wochen, in bestimmten Fällen nur eine Woche. Manchmal ist neben der Klage zusätzlich ein Eilantrag nötig, um eine Abschiebung vorläufig zu verhindern.

Lassen Sie den Bescheid deshalb sofort prüfen. Bewahren Sie auch den Briefumschlag auf, weil das Zustellungsdatum für die Frist wichtig sein kann. Wir prüfen die Entscheidung und besprechen mit Ihnen, welche Schritte möglich sind.
Muss meine Unterkunft meine besonderen Bedürfnisse berücksichtigen?
Die zuständigen Stellen sollen besondere Schutzbedürfnisse erkennen und bei der Unterbringung berücksichtigen. Das gilt für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte.

Je nach Situation können zum Beispiel barrierefreie Räume, geschützte Rückzugsmöglichkeiten oder sichere Sanitärbereiche erforderlich sein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Bedarf zu erklären und passende Schutzmaßnahmen zu beantragen.