Staatenlosigkeit und Identitätsklärung
Staatenlos ist, wer von keinem Staat nach dessen Recht als Staatsangehörige*r anerkannt wird. Für Betroffene kann das bedeuten, über Jahre ohne nationalen Pass zu leben und bei grundlegenden Lebensentscheidungen auf Hindernisse zu stoßen – etwa beim Aufenthalt, bei einer Eheschließung oder bei der Einbürgerung.
Nicht jeder Mensch ohne Pass ist jedoch staatenlos. Häufig führen Behörden die Staatsangehörigkeit zunächst als „ungeklärt“. Auch die Frage, wie die eigene Identität nachgewiesen werden kann, ist davon zu unterscheiden. Fehlende Geburtsurkunden, verlorene Dokumente oder nicht erreichbare Behörden im Herkunftsland können die Klärung erheblich erschweren.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu klären und eine bestehende Staatenlosigkeit gegenüber den Behörden nachzuweisen. Dazu prüfen wir vorhandene Unterlagen, mögliche weitere Nachweise und die Frage, welche Schritte zur Beschaffung von Dokumenten möglich und zumutbar sind.
Auch bei Besitz einer Staatsangehörigkeit, lassen sich nicht immer lassen sich die verlangten Dokumente beschaffen – etwa wegen Krieg, Verfolgung oder fehlender staatlicher Register.
Wir prüfen, wie Sie Ihre Identität nachweisen können und welche Schritte zur Beschaffung von Unterlagen möglich und zumutbar sind. Wenn bestimmte Dokumente nicht erhältlich sind, klären wir, unter welchen Voraussetzungen andere Nachweise berücksichtigt werden können. Dabei unterstützen wir Sie auch, wenn Angaben in Ihren Dokumenten voneinander abweichen oder bei Behörden berichtigt werden müssen.
Häufige Fragen
Wann bin ich staatenlos?
Sie sind staatenlos, wenn kein Staat Sie nach seinem Recht als Staatsangehörige*n ansieht. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass Sie bei Ihrer Geburt keine Staatsangehörigkeit erhalten oder Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verloren haben.
Ein fehlender Pass allein bedeutet noch nicht, dass Sie staatenlos sind. Entscheidend ist, ob Sie eine Staatsangehörigkeit besitzen.
In meinen Dokumenten steht „Staatsangehörigkeit ungeklärt“. Bin ich damit staatenlos?
Nein. „Ungeklärt“ bedeutet zunächst, dass die Behörde Ihre Staatsangehörigkeit noch nicht feststellen konnte. Bei Staatenlosigkeit steht dagegen fest, dass kein Staat Sie als Staatsangehörige*n ansieht.
Wir prüfen, welche Angaben und Unterlagen bereits vorliegen und wie sich Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit klären lässt.
Wie kann ich meine Staatenlosigkeit nachweisen?
Hilfreich können Geburtsurkunden, frühere Ausweise, Unterlagen Ihrer Eltern oder schriftliche Auskünfte ausländischer Behörden sein. Entscheidend ist, ob Sie nach den Regeln der betreffenden Staaten eine Staatsangehörigkeit besitzen.
Nicht immer lassen sich alle Unterlagen beschaffen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Nachweise möglich sind und welche Schritte Ihnen zugemutet werden können. Bewahren Sie Anfragen, Antworten und Nachweise über Ihre Bemühungen auf.
Kann ich einen Reiseausweis für Staatenlose bekommen?
Wenn Ihre Staatenlosigkeit feststeht und Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf einen Reiseausweis für Staatenlose. Ausnahmen können insbesondere aus zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung bestehen. Ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt kommt eine Ausstellung nur unter weiteren Voraussetzungen in Betracht.
Der Reiseausweis ersetzt einen nationalen Pass für Auslandsreisen. Er verleiht Ihnen aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Was bedeutet Identitätsklärung?
Bei der Identitätsklärung wird geprüft, ob Ihre persönlichen Angaben feststehen. Dazu gehören insbesondere Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geburtsort. Häufig wird zugleich geprüft, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Verfahren ab. Für eine Einbürgerung gelten beispielsweise andere Anforderungen als für eine Eintragung beim Standesamt. Deshalb prüfen wir zunächst, welche Angaben die Behörde noch für ungeklärt hält.
Welche Unterlagen können bei der Identitätsklärung helfen?
Neben einem Pass können insbesondere folgende Unterlagen relevant sein:
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Personalausweise oder Identitätskarten,
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Geburtsurkunden und Auszüge aus Personenstandsregistern,
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Familienbücher oder vergleichbare Registerunterlagen,
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ältere oder abgelaufene Ausweisdokumente,
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Schul-, Ausbildungs- oder andere persönliche Unterlagen.
Nicht jedes Dokument reicht für sich allein aus. Entscheidend sind unter anderem seine Echtheit, die ausstellende Stelle und die Frage, ob es Ihnen zuverlässig zugeordnet werden kann. Auch das Zusammenspiel mehrerer Unterlagen kann wichtig sein.
Was kann ich tun, wenn die Behörde Dokumente verlangt, die ich nicht beschaffen kann?
Teilen Sie der Behörde konkret mit, welches Dokument fehlt und warum Sie es nicht erhalten können. Die pauschale Aussage „Das geht nicht“ reicht nicht aus.
Hilfreich sind beispielsweise schriftliche Anfragen, Antworten der zuständigen Stellen, Ablehnungen oder Nachweise über erfolglose Terminversuche. Auch wenn Register zerstört wurden oder zuständige Behörden nicht mehr arbeiten, sollte dies möglichst belegt werden.
Muss ich dafür meine Botschaft kontaktieren?
Das hängt insbesondere von Ihrem Aufenthaltsstatus, dem konkreten Verfahren und möglichen Gefahren ab. Eine Kontaktaufnahme kann zur Beschaffung von Dokumenten erforderlich sein. Sie ist aber nicht in jeder Situation zumutbar.
Gerade wenn Sie vor staatlicher Verfolgung geflohen sind oder eine Gefährdung von Angehörigen befürchten, muss die Aufforderung sorgfältig geprüft werden. Auch bei anerkannten Flüchtlingen kommt es auf das konkrete Verfahren und die verlangte Handlung an.
Wir klären mit Ihnen, welche Mitwirkung erforderlich ist und welche Gründe gegen eine Kontaktaufnahme sprechen. Eine Aufforderung der Behörde sollten Sie deshalb weder ungeprüft befolgen noch einfach unbeantwortet lassen.